Einen seriösen Immobilienmakler für den Hausverkauf engagieren

Immobilienmakler sind neben Immobiliensachverständigen die erste Adresse, wenn es um die Bewertung bzw. Marktwertermittlung, Vermarktung und den Handel mit Immobilien geht. So bieten sie ihren Kunden ein breit gefächertes Leistungsportfolio rund um die Vermarktungsaktivitäten von Grundstücken, Wohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien an. Gerade in zyklischen Hochpreisphasen oder aus sonstigen privaten, beruflichen oder finanziellen Gründen entscheiden sich immer mehr Eigentümer dazu, ihr Haus zu verkaufen. Ein seriöser Immobilienmakler für den Hausverkauf kann hierbei nicht nur bei der Marktwertermittlung, der Vermarktungsstrategie inklusive Exposéerstellung, dem Management und der Durchführung der Besichtigungstermine sowie der Kaufpreisverhandlung behilflich sein. In der Regel werden die Kunden noch bis über den notariell beurkundeten Kaufvertrag bis hin zur fachgerechten Übergabe an den neuen Eigentümer betreut.
Beauftragt wird der Makler durch den Hauseigentümer zunächst über den entsprechenden Maklervertrag. Je nach dessen Ausgestaltung beinhaltet dieser bestimmte Rechte und Pflichten sowie einen definierten Umfang der Maklerleistungen.
Dazu gehört beispielsweise auch die zielgruppengerechte Anzeigenschaltung in einschlägigen Vertriebskanälen wie Online-Immobilienportalen, Tageszeitungen, Fachzeitschriften sowie Social-Media-Kanälen.
Als Kunde hat man dabei grundsätzlich die Auswahl zwischen einem einfachen Maklerauftrag, Makleralleinauftrag und qualifizierenden Alleinauftrag. Gerade Ersterer ist für Makler wie auch Eigentümer eher unvorteilhaft, da er für beide Seiten keine zufriedenstellenden Konditionen enthält. Der Makleralleinauftrag bzw. qualifizierende Alleinauftrag dagegen ist für beide Vertragsparteien deutlich fairer ausgestaltet. Auf der einen Seite wird bei dieser Vertragsform nur exklusiv der Makler, mit dem der Vertrag geschlossen wird, mit den Vermarktungsaktivitäten betraut. Auf der anderen Seite sichert der Makler auch seine allumfassenden Kapazitäten hinsichtlich einer erfolgreichen Vermarktung und der damit verbundenen Arbeitspakete zu.
Bevor der Immobilienmakler für den Hausverkauf mit seiner eigentlichen Arbeit beginnt, sollten ihm möglichst alle für das Haus relevanten Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören beispielsweise der Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Nachweis über die Wohngebäudeversicherung, Schnitt- und Grundrissansichten des Hauses, Auszüge aus der Bauakte sowie ein Baulasten- und Altlastenverzeichnis. Auch etwaige Rechnungen bzw. Nachweise über umfassende Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten können zur marktgerechten Wertermittlung hilfreich sein. Handelt es sich um ein vermietetes Haus, dann sollten auch alle bestehenden Mietverträge parat gehalten werden. Anhand dieser Dokumente kann der Makler direkt mit der Marktwertermittlung beginnen. Soll er beispielsweise eine Ein- oder Zweifamilienhaus einwerten, dann steht ihm dafür das Sachwertverfahren zur Verfügung. Bei diesem Verfahren wird der Zeitwert des Wohngebäudes und der Nebengebäude mit dem Grundstückswert aufsummiert. Wird dagegen ein vermietetes Haus bewertet, dann kommt vorzugsweise das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Dabei werden die Nettoerträge, die sich jährlich mit dem Haus verdienen lassen, zusammen mit einem Kaufpreismultiplikator verrechnet. Dieser Kaufpreismultiplikator wiederum hängt von der Lage, Bausubstanz und der Ausstattung des Hauses ab.
Parallel dazu kann der Immobilienmakler für den Hausverkauf auch direkt mit der Erstellung des Exposés beginnen. Dieses bildet als Steckbrief der Immobilie die Grundlage für die weiteren Vermarktungsaktivitäten.

Weitere Informationen finden Sie bei ORTMANN IMMOBILIEN.


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