Garagen Räumung für Unentschlossene

Garagen können zu vielen Zwecken genutzt werden und nicht immer steht dabei das Abstellen des Fahrzeuges im Vordergrund. Oftmals werden sie auch als Lagerplatz für die unterschiedlichsten Gegenstände verwendet. So kann es passieren, dass die Garage sehr schnell sehr voll werden kann. In einem solchen Fall kann dann nur noch eine Garagen Räumung Abhilfe schaffen. Doch dies wird umso komplizierter, wenn die Garage nicht von einem selbst benutzt wird, sondern an eine andere Person vermietet wurde. 

Die Vorgehensweise

Wer für eine vermietete Garage schon lange keinen Cent mehr gesehen hat, der hat nach dem Gesetz natürlich das Recht, die Garage räumen zu lassen. Allerdings geht dies nicht auf der Stelle, denn es kann rechtliche Folgen haben, wenn das ganze Material einfach auf die Straße gestellt wird. Zuerst muss der Mieter gemahnt werden. Sollte dieser nicht Antworten oder nicht mehr auffindbar sein, dann beginnt eine zermürbende Wartezeit, in welcher der Vermieter nichts anderes tun kann, als die Garage verschlossen zu lassen. Die Wartezeit beträgt an sich 6 Monate, kann unter Umständen aber auch mehr als drei Jahre dauern. Erst wenn diese Zeitspanne verstrichen ist, können die nächsten Schritte erfolgen, sofern der Mieter sich nicht gemeldet hat und selbst eine Entfernung der Gegenstände vornimmt. 

Die Beräumung durchführen

Natürlich muss zu diesem Zweck erst eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Dabei ist es unerheblich, ob diese den Mieter auch erreicht oder nicht, dass senden an seine letzte Meldeadresse ist vollkommen ausreichend. Ist die genannte Frist verstrichen, kann der Vermieter die Garage öffnen und das Material entfernen. Dabei muss er die Entsorgungsvorschriften einhalten und im Ernstfall ein spezialisiertes Unternehmen beauftragen.  Im privaten Bereich ist dies alles natürlich viel einfacher. Hier kann mit dem eigenen Sachen getan werden, was man möchte, solange man sich auch in diesem Rahmen an die Vorschriften für die Entsorgung von Schadstoffen und biologischem Abfall hält.   

Professionelle Firmen beauftragen

In manchen Fällen kann es erforderlich werden, professionelle Unternehmen für die Garagen Räumung zu beauftragen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich in einer Garage Chemikalien befinden, die nicht identifiziert werden können. Hier muss dann eine Untersuchung durchgeführt und eine fachgerechte Entsorgung in die Wege geleitet werden. Zudem kann eine Räumung auch sehr zeitintensiv sein, denn das entfernte Material muss sortiert und dann zu den entsprechenden Entsorgungsstellen gebracht werden. Unwichtiges muss von Wichtigem getrennt werden, was eine Aufgabe ist. die schon im Vorfeld durchgeführt werden sollte. Erst wenn man sich sicher ist, dass die Gegenstände wirklich entsorgt werden sollen, sollte ein Entrümpelungsunternehmen beauftragt werden.  

Verwaiste Garagen 

Ein Sonderfall bei der Räumung sind verwaiste Garagen, als solche bei denen es keinen Eigentümer gibt oder dieser nicht mehr ermittelt werden kann. Derartige Objekte gibt es unzählige und in vielen von ihnen finden sich noch alte Sachen wieder, mit denen nun entsprechend verfahren werden muss. Allerdings gilt auch hier, dass zuerst alles unternommen werden muss, um den Besitzer zu finden. Erst wenn alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft wurden, kann eine Garagen Räumung stattfinden, wobei es hier meist eine entsprechende Genehmigung von Amtswegen gibt. Sollte diese nicht vorliegen, ist das Entfernen der Gegenstände eine Sachbeschädigung.


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